Mitglied in einer PKV werden
In Deutschland muss jeder Bürger krankenversichert sein. Der unselbstständig Erwerbstätige muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden. Der Krankenkassenbeitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch und wird in Prozente vom Monatseinkommen festgesetzt.
Der Mindestschutz der GKV ist gesetzlich vorgeschrieben, unterscheidet sich jedoch durch Zusatzleistungen der einzelnen Kasse. Der Arbeitgeber trägt üblicherweise 50% vom Krankenkassenbeitrag des Arbeitnehmers.
Wer keinen Zutritt zur GKV hat (Beamte, Selbstständige, Künstler), ist bei einer PKV (Private Krankenversicherung) versichert.
PKV Mitglied kann jedoch jeder unselbstständig Beschäftigte werden, wenn sein Einkommen die so genannte Beitragsbemessungsgrenze übersteigt (die regelmäßig angepasst wird und unterschiedlich für die alten und die neuen Bundesländer ist). Der Arbeitgeber trägt auch für ein PKV Mitglied 50% seines Krankenkassenbeitrags.
Um Mitglied einer PKV zu werden, muss der Angestellte / Lohnempfänger Informationen über die PKV sammeln und Vergleiche zwischen deren Angebote vornehmen.
Hat der Angestellte / Lohnempfänger sich eine PKV ausgesucht, muss er sie kontaktieren und einen Aufnahmeantrag stellen. Die PKV muss nicht jeden Antragsteller aufnehmen, sie darf Gesundheitsprüfungen vornehmen: durch Gesundheitsfragen im Aufnahmeformular, oder sogar durch eine ärztliche Untersuchung. Gegebenenfalls kann sie Aufschläge zum Beitrag verlangen.
Die PKV unterscheidet sich grundsätzlich von der GKV.
Nachfolgend einige Details:
- Die Tarife (Kosten) der PKV sind nicht vom Einkommen des Mitglieds abhängig, jedoch von seinem Alter und Geschlecht
- Das PKV Mitglied kann seinen Schutz individuell zusammensetzen
- Durch Selbstbeteiligung kann das PKV Mitglied seinen Beitrag senken
- Die PKV bietet die Wahl zwischen monatlichen, halbjährlichen und jährlichen Beitragszahlung an, wobei bei der jährlichen Zahlung ein Rabatt einräumt wird
- Medikamente und Arztrechnungen können erst bezahlt und später der PKV eingereicht werden
- Fordert der Versicherte ein Jahr lang keine Erstattungen an, winken ihm in nachfolgenden Jahr Beitragsrückerstattungen
Ärzte und Behandlungsmethoden kann das PKV Mitglied frei wählen - Die PKV bildet für jedes Mitglied „Alterrückstellungen“: ein Teil seines Beitrags wird für den Versicherten „zurückgestellt“, so bleibt sein Beitrag auch im Rentenalter bezahlbar
- Ehepartner bzw. Kinder sind einzeln zu versichern
Geschrieben vom Autor: David Reisner alias David
E-Mail Adresse: david.reisner (at) gmail.com
Gelesen: 1382 · heute: 2 · zuletzt: 8. February 2012
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