Die Reiseversicherung - Teil eines unbeschwerten Urlaubs
Die schönste Zeit des Jahres nennt man Urlaub, den man aber in Jahresurlaub oder Kurzurlaub unterscheiden kann. Wenn eine Reise geplant ist, sollte man nicht nur in der Vorfreude schwelgen, sondern sich auch Gedanken machen, ob man für sich und für die Familie den richtigen Versicherungsschutz ausgewählt hat. Man erhält schon für etwa sechs Euro pro Person eine ganzjährige Versicherung. Doch man muss wissen, dass eine Reise nicht länger als 42 Tage dauern darf.
Vermutlich wird im Reisebüro eine Reiseversicherung angeboten. Diese sollte man jedoch genau prüfen. Man darf sich von Aussagen wie “Sorglospaket” oder “Rundumschutz” nicht blenden lassen: oft sind sie zu teuer, zu niedrige Deckungssummen und enthalten Leistungen, die bereits andere Versicherungen beinhalten.
Eine Reisekrankenversicherung dagegen ist unverzichtbar. Die gesetzlichen Krankenkassen ersetzen meist nur Teilbeträge. Und selbst innerhalb der EU werden Versicherungskarten nicht immer akzeptiert. Privat Versicherte müssen nachprüfen, ob eine Reisekrankenversicherung in den Leistungen ihrer Kasse enthalten ist. Besonders wichtig: der Krankentransport zurück in die Heimat. Hier geht es gleich um fünfstellige Beträge.
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte sowieso jeder haben, und die Deckungssumme mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden beinhalten. Für Familien bietet sich hier eine Jahresversicherung an, die man schon ab 50 Euro bekommt.
Oft unterschätzt wird die Reiserücktrittsversicherung, sie ist unverzichtbar, wenn eine Reise schon lange vor Reiseantritt gebucht wurde. Die Versicherungsbedingungen sind zum Teil sehr unterschiedlich. Manche Versicherer zahlen nur beim Tod von engsten Familienmitgliedern, andere im Krankheitsfall nur ein ärztliches Attest. Wichtig: Terroristische Anschläge im Urlaubsgebiet sind kein Rücktrittsgrund.
Ein sehr sensibler Bereich ist die Reisegepäckversicherung. Der Streitpunkt zwischen Versicherung und dem Versicherten ist immer: Was ist fahrlässig und was nicht! Hier muss man unbedingt das so genannte Kleingedruckte lesen. Einiges deckt bereits die Hausratsversicherung ab, aber nicht den Verlust bei Diebstahl aus dem Auto oder dem Wohnmobil haftet, sondern nur aus Gebäuden.
Mit der richtigen Versicherung kann einem unbeschwerten Urlaubsvergnügen nichts im Wege stehen.
Geschrieben vom Autor: Fabian Hickl alias Themenrelevant
E-Mail Adresse: fabian (at) hickl.de
Gelesen: 1020 · heute: 3 · zuletzt: 6. February 2012
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