Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle nach dem 31.12.1960 geborenen Arbeitnehmer eine Art “Pflichtversicherung”, denn die bis dahin greifende gesetzliche Absicherung der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit wurde ab diesem Stichtag sehr eingeschränkt.

Die bei krankheits- oder unfallbedingter Aufgabe der Arbeit entstehende finanzielle Lücke zwischen dem bisherigen Arbeitseinkommen und den sehr geringen staatlichen Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente kann durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abgedeckt werden.

Bei der Wahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man auf verschiedene Details achten. So gibt es beispielsweise starke Unterschiede in den Prämien. Diese richten sich zum einen nach dem Alter des Versicherungsnehmers zu Beginn der Versicherung und nach der Art der ausgeübten Tätigkeit.

Hier gilt: Wer in jungen Arbeitsjahren eine BU-Versicherung abschließt zahlt monatlich weniger, als ein älterer Arbeitnehmer. Und ein Arbeitnehmer, der einen körperlich anstrengenden Beruf ausübt, zahlt einen Prämienaufschlag gegenüber einem Arbeitnehmer mit einem überwiegend kaufmännischen Beruf oder mit Bürotätigkeit.

Bei den Vertragsbedingungen gibt es zwei wichtige Aspekte: Zum einen die Gesundheitsfragen und der “abstrakte Verweis”. Unter Umständen kann die Versicherung die Zahlung der Rente trotz regelmäßig gezahlter Beiträge verweigern, wenn bei Abschluss des Versicherungsvertrages Vorerkrankungen nicht mit angegeben wurden.

Mit dem “abstrakten Verweis” kann es auch vorkommen, dass die Versicherung nicht zahlt sondern den Versicherungskunden erst in die Aufnahme einer anderen Tätigkeit verweist, die er entsprechend seiner Krankheit noch ausüben kann.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Police oder als Einschluss in eine Lebensversicherung abgeschlossen werden. Im Fall der Berufsunfähigkeit kann die Lebensversicherung dann meist beitragsfrei weiter geführt werden und der Versicherungsschutz und die Leistungen aus der Lebensversicherung bleiben für den Versicherungsnehmer im vollen Umfang bestehen.



Geschrieben vom Autor: alias Thomas
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Gelesen: 2748 · heute: 3 · zuletzt: 7. February 2012

Weitere Infos zum Artikel Autor: Thomas Nissen

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