Zinslose Baudarlehen
Wer es leid ist, ständig steigende Mieten bezahlen zu müssen, kann mit Unterstützung des Staates eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus bauen. Verschiedene Förderprogramme sehen hierfür zinslose oder besonders zinsgünstige Darlehen vor.
Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Hilfen und Zuschüssen des Staates sind diese Fördermittel jedoch nicht einklagbar. Sie werden nach sozialen Gesichtspunkten (Kinderzahl, Einkommen, Alter, evtl. Behinderung) vergeben.
Wenn der Topf mit den Fördermitteln leer ist, helfen auch keine Klagen vor Gericht. Das sollte bedacht werden, bevor man einen Kaufvertrag abschließt.
Erst wenn tatsächlich eine Zusage über die Gewährung von Förderprogrammen vorliegt, kann mit diesem Geld gerechnet werden.
Wer ohne eine solche Zusage einen Kaufvertrag abschließt und dann mangels der notwendigen Geldmittel zurücktreten muss, zahlt oft hohe Vertragsstrafen an den Verkäufer. Deshalb sollte bei Vertragsabschluss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Vertrag die Möglichkeit eines kostenfreien Rücktrittsrechts enthält.
Weil die Fördermaßnahmen im sozialen Wohnungsbau Ländersache sind, ist die Höhe der Fördermittel unterschiedlich. Auch bei den Anspruchsbedingungen gibt es keine einheitliche Regelung.
Pauschal lässt sich jedoch feststellen, dass eine junge vierköpfige Familie auch dann noch Anspruch auf Fördermittel haben kann, wenn ihr Jahreseinkommen über 49400 Euro liegt. Mit jedem weiteren Familienmitglied steigt die Einkommensgrenze um 8000 Euro.
Die Fördermittel können allerdings nicht beansprucht werden, um mit ihrer Hilfe Luxus-Bauvorhaben zu realisieren.
Deshalb gibt es Beschränkungen bei der Wohnfläche von Neubauten, für die Zuschüsse beantragt werden können. Als Richtwert gilt, dass die Wohnfläche eines Einfamilienhauses nicht größer als 130 Quadratmeter sein soll, bei einer Eigentumswohnung kann von 120 Quadratmetern ausgegangen werden.
In Einzelfällen werden aber auch Häuser bzw. Wohnungen mit einer größeren Wohnfläche gefördert. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Behinderte einen Mehrbedarf aufgrund der rollstuhlgerechten Ausstattung des Hauses geltend machen.
Generell gilt, dass die Fördermittel nur für Neubauten vergeben werden.
Nur in Ausnahmefällen werden auch für den Kauf älterer Häuser oder Wohnungen öffentliche Mittel bewilligt. Gleiches gilt für die Bewilligung öffentlicher Gelder zum Aus- oder Umbau von bereits bestehenden und sich im Eigentum des Antragstellers befindlichen Objekten.
Bei den meisten Förderprogrammen ist außerdem Bedingung, dass die Antragsteller zumindest einen Teil der Gesamtkosten als Eigenkapital aufbringen können. Dies können vorhandene Sparguthaben (Bausparverträge) sein; als Eigenkapital wird in den meisten Fällen aber auch eine Eigenleistung durch Mithilfe am Bau anerkannt.
Je nach Bundesland und Förderprogramm gibt es unterschiedliche Sätze für das erforderliche Eigenkapital. Dabei wurden 15 Prozent der Gesamtkosten meist als Mindest-Eigenkapital verlangt, vielfach werden allerdings auch 25 Prozent als erforderlich angesehen.
Wenn die Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Fördermittel erfüllt sind, kann z. B. ein zinsloses Baudarlehen von 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt werden.
Hier sind aber die Sätze der einzelnen Bundesländer ausschlaggebend. Sie sehen zum Teil einen noch höheren Förderbetrag pro Quadratmeter vor, der sich durchaus knapp unterhalb der 1000-Euro-Grenze bewegen kann. Solche Darlehen können dann über sehr lange Zeiträume zurückgezahlt werden; so können sich z. B. die Rückzahlungsraten für 35 Jahre bei zwei Prozent der Darlehenssumme bewegen.
Bei einem Darlehen von 80000 Euro wäre dann ein monatlicher Rückzahlungsbetrag von 133 Euro zu tragen. Erst nach Ablauf der 35 Jahre, wenn erfahrungsgemäß alle anderen Baukredite und Hypotheken zurückgezahlt sind, wäre die Restschuld mit fünf Prozent abzulösen. Zu den reinen Tilgungsbeträgen kommt meistens ein sehr geringer Aufschlag für Bearbeitungskosten hinzu, die für das genannte Beispiel einmalig etwa 400 Euro betragen würden.
Je nach Lage des Einzelfalls und den unterschiedlichen Förderprogrammen kann außer dem zinslosen Baudarlehen auch noch ein Familienzusatzdarlehen gewährt werden. Dies ist abhängig von der Zahl der Kinder. Für das erste Kind werden 2000 Euro gewährt, für das zweite Kind zusätzlich 2000 Euro, für das dritte weitere 3000 Euro und für das vierte sowie alle noch folgenden Kinder jeweils zusätzlich 5000 Euro.
Geschrieben vom Autor: Philipp Rueger alias phil_2003
E-Mail Adresse: philipp.rueger (at) one-internet.de
Gelesen: 1833 · heute: 2 · zuletzt: 8. February 2012
Weitere Infos zum Artikel Autor: phil_2003