Online-Energieausweise

Hübsch blinkend oder in Laufschrift verkünden so manche Gebäudeenergieberater im Internet ihre Angebote. Dort heißt es z. B. „NEU - Energiepass online bestellen“ oder „AKTION - Energiepass zum Einführungspreis von 29 Euro“. Hier wird der Energieausweis zur reinen Formsache gemacht.

Der Kunde gibt in einem Formular seine Daten ein und erledigt somit die eigentliche Arbeit des Energieausweis-Ausstellers. Diese Daten muss er auch nicht belegen. Solange er nicht übertreibt und z. B. seinen Verbrauch mit nahezu Null angibt, kann er sich seine Zahlen auch ausdenken. Dies ist ein Schlag ins Gesicht für alle diejenigen, die mit viel Geld ihre Immobilien sanieren, um einen guten Energieausweis vorweisen zu können.

Doch die Schuld liegt nicht beim Hauseigentümer. Er nutzt nur die Möglichkeiten, die ihm der Staat und bedenkenlose Gebäudeenergieberater anbieten. Die Energieeinsparverordnung 2007 sieht vor, dass der Eigentümer die Verbrauchsdaten bereitstellen kann. Der Aussteller kann diese verwenden, wenn er keine Zweifel an deren Richtigkeit hat. Aber warum sollte er Zweifel bekunden, wenn ihm dadurch das schnelle Geld entgehen würde?

Genau hier liegt der große Fehler der Verordnung. Mit dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs hat man schon eine energetische Vergleichbarkeit der Gebäude unterdrückt. Wenn dieser tatsächliche Verbrauch dann auch noch durch den Hauseigentümer ohne Belege angegeben werden kann, wird das komplette Prinzip verhöhnt.

Eines steht fest. Ein seriöser und fachlich bewanderter Gebäude-Energieberater bietet keinen Energieausweis per Online-Bestellung an. Wer es tut, muss sich als „Unterschriften-Maschine“ bezeichnen lassen. Wie gefährlich das für sie werden kann, scheinen sie nicht zu wissen. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben sind sie allein verantwortlich und können jederzeit für Fehler haftbar gemacht werden.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Öffentlichkeit das Thema aufgreift und die ersten Betrugsgeschichten ans Licht kommen. Dann wird die achtlos gelieferte Unterschrift zum Verhängnis. Der mögliche Entzug der Ausstellungsberechtigung wird dann noch ihr geringstes Problem sein.

Wer als Miet- oder Kaufinteressent einen Energieausweis vorgelegt bekommt, sollte also einige Dinge beachten.

Das Dokument muss den Namen und die Anschrift des Ausstellers aufweisen. Ist z. B. der Ausweis für eine Berliner Immobilie von einem Aussteller aus München erstellt, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um besagten Online-Energieausweis handelt und somit auf falschen Daten basieren kann.

Leider ist ein Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs (ugs. Bedarfsausweis) inzwischen auch kein entscheidendes Qualitätsmerkmal mehr. Besonders unseriöse Anbieter bieten auch diese Form zur Online-Bestellung an, obwohl dieser eigentlich nicht ohne Vor-Ort-Besuch des Beraters ausgestellt werden kann.

Wandaufbauten, Fenster, Heizungsanlage usw. müssen aufgenommen und begutachtet werden, damit die späteren Moderniesierungsempfehlungen auch sinnvoll für das betrachtete Gebäude sind. Auch ein Energieausweis auf der Grundlage des gemessenen Verbrauchs (ugs. Verbrauchspass) muss diese Modernisierungsempfehlungen enthalten.
Fehlen sie, ist er ungültig
. Auch eine Vereinbarung über das Auslassen dieser Angaben ist unzulässig und außerdem als Betrug zu werten. Generell sollte also keine Form von Energieausweisen ohne eine Vor-Ort-Begehung des Beraters ausgestellt werden.

Wieder einmal hat man dem Betrug mit all seinen Facetten Tür und Tor geöffnet. Jeder muss sich selbst darum kümmern, nicht hinters Licht geführt zu werden und einen vertrauenswürdigen Gebäudeenergieberater zu ermitteln.

Bleibt zu hoffen, dass möglichst bald die Konsequenzen der leichtsinnig formulierten Regelwerke sichtbar werden und einige grundlegende Änderungen vorgenommen werden. Um dies zu beschleunigen, kann jeder seinen Beitrag leisten und Fälle von Betrug und Schieberei konsequent an die Öffentlichkeit tragen.



Geschrieben vom Autor: alias energieberater
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Gelesen: 2397 · heute: 5 · zuletzt: 6. February 2012

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